Stand 02.04.2024

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Inhalt und Zweck

Der Provider bietet für seine Kunden die Softwarelösung Arcavis als SaaS-Dienstleistung über das Medium Internet an. Arcavis ist eine Kassenlösung für Detailhandelsbetriebe. Die Software besteht aus folgenden Hauptkomponenten: Arcavis Backoffice als Verwaltungzentrale Arcavis Touch als lokale Kassenapplikation. Der Provider ist Eigentümer und Inhaber der Rechte an der Software Arcavis und bietet die Software samt der zu deren Betrieb notwendigen Basissoftware zur Nutzung des Kunden über ein Datennetz an. Der Zugriff durch den Kunden auf das Backoffice erfolgt über das Internet. Der Zugriff auf Arcavis Touch erfolgt über eine auf dem Endgerät des Kunden installierte Applikation mit Zugriff auf das Backoffice.

1.2. Gegenstand des Vertrages

Die Überlassung des Arcavis Backoffice zur Nutzung über das Internet. Speicherung der Daten des Kunden. Die Überlassung von Arcavis Touch zur Installation auf einer im Anhang definierten Anzahl von Endgerät(en).

1.3. Anhang

Der diesem Vertrag als integrierter Bestandteil beigefügte Anhang enthält die näheren Angaben über die von den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, insbesondere: Anzahl der Kassen auf welche die Arcavis Touch installiert werden darf; Den Zeitpunkt der Inbetriebnahme; Die zur Nutzung freigeschaltenen Module.

 

2. AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

2.1. Nutzungsrechte an der Software

Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht der Softwarelösung Arcavis zur Verfügung. Der Provider übermittelt dem Kunden im Anhang die Zugriffsnamen und Passwörter für den Administrationszugriff. Der Kunde ist alleine für die Verwaltung von Benutzern und Passwörtern zuständig und diese sind vom Kunden geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, Arcavis Backoffice über das Internet jederzeit zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzwidriger Weise oder zu gesetzwidrigen Zwecken (inkl. Verletzung von Schutzrechten Dritter oder der Verwendung von unrechtmässig erlangten bzw. bearbeiteten Daten) erfolgen. Der Kunde hält den Provider von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die diesem durch eine solche gesetzwidrige Nutzung entstehen. Der Provider ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weiteres zu löschen. Die Kosten des Fernzugriffs durch den Kunden (insbesondere für die benötigten Endgeräte und Verbindungskosten des Kunden) gehen dabei zu Lasten des Kunden und dieser trägt alleine die Verantwortung für die Verfügbarkeit des Internetzugriffs. Mit der Einräumung des Nutzungsrechts von Arcavis Backoffice räumt der Provider dem Kunden auch das Recht zur Nutzung von der Applikation Arcavis Touch, auf der im Anhang spezifizierten Anzahl Endgeräten ein. Der Kunde darf Arcavis Touch nur für den Zugriff auf den dafür vorgesehenen Server verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die im Anhang spezifizierten Systemvoraussetzungen jederzeit einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung von Arcavis vertraut sind. Die Nutzungsrechte beziehen sich nicht auf den Quellcode. Der Kunde darf weder die Software noch die Struktur der Datenbank kopieren. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass Dritte keinen Zugriff auf Arcavis haben. Im Falle eines nicht autorisierten Zugriffs eines Dritten auf die Software hat der Kunde dies unverzüglich dem Provider zu melden.

2.2. Support & Kundendienst

Der Provider verpflichtet sich im Rahmen des vereinbarten Entgelts zur Erbringung folgender Standardpflegeleistungen für Arcavis: Helpdesk für den Kunden über das Portal sequens.freshdesk.com bei Anwendungsproblemen betreffend Arcavis während der auf www.sequens.ch publizierten Geschäftszeiten; Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen des Kunden während der Geschäftszeit; Fehler- und Störungsbeseitigung bei Fehlfunktionen von Arcavis; Anpassung der Software Arcavis an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen; Nachführen der Benutzerdokumentation und Bereitstellung der Dokumentation zum Download. Allfällige weitergehende Pflegeleistungen, welche über die genannten Standardpflegeleistungen hinausgehen, werden dem Kunden nach den jeweils geltenden Ansätzen des Providers in Rechnung gestellt, soweit sie vom Provider angeboten werden. Der Kunde verwendet die jeweils aktuelle Version von Arcavis, welche ihm vom Provider zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf die Nutzung der jeweils aktuellen Version.

2.3. Datensicherung und Backup

Der Provider stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Arcavis Speicherkapazität auf den Servern des Providers im In- und/oder Ausland zur Verfügung. Die Datenbank des Kunden darf dabei 2 GB nicht überschreiten. 

Backups schützen nur vor dem Verlust der Daten, nicht jedoch von fehlerhaften Manipulationen der Daten durch den Kunden und/oder Dritten. Datenstände werden während mindestens 7 Tagen gespeichert. 

2.4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf das Arcavis Backoffice (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miete oder Internetverbindung) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben des Providers entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und allfällige Datenverluste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege der zur Nutzung von Arcavis erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

2.5. Pflichten des Kunden

Arcavis darf nicht in Unternehmen und/oder Unternehmungsgruppen (einschliesslich Mutter-, Tochter und Partnerunternehmen) eingesetzt werden, welche eine Tätigkeit namentlich in einem der folgenden Bereiche ausführen: 

– Unterhaltung für Erwachsene / Pornografie / Handel mit Erotikartikeln

– Sexuelle Begegnungsfirmen

– Stoffe im Sinne vom „Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe“

– Glücksspiel

– Illegale oder hinsichtlich der Legalität fragwürdige Geschäfte und Produkte

– Wahrsager, Tarot-Kartenleser und Mystiker

– Waffen gemäss Waffengesetz, insb. Schusswaffen, Airsoft-Waffen, Munitionsverkauf

Mit Unternehmen, welche in einem diesen Tätigkeitsfeldern tätig sind, kommt aufgrund fehlenden Konsenses kein Vertrag zustande. Zustande gekommene Verträge mit Unternehmen, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Tätigkeit in eines der oben genannten Felder erweitern, können von Seiten des Providers aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes gekündigt werden.

 

3. VERGÜTUNGEN/RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühr zzgl. gesetzlicher MWST. Die Nutzungsgebühr wird jeweils monatlich abgerechnet und ist im Voraus auf den ersten Tag im Montag fällig. Der Provider ist berechtigt, mit einer Vorankündigungsfrist von vier Monaten eine Anpassung der Nutzungsgebühr und Leistungsinhalte auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres hin vorzunehmen. Voraussetzung und Gründe für eine solche Anpassungen sind Änderungen in der Preisgestaltung des Software-Hosters sowie die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Dem Kunden steht die Kündigung gemäss Ziff. 7 offen. Macht der Kunde von der Kündigung als Folge der Preis oder Leistungsänderungen Gebrauch, so gelten für die restliche Dauer des Vertrages die bisherigen Preise weiter.

 

4. GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Software Arcavis, die dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, stehen dem Provider zu. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an der SaaS Software (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-How des Providers. Der Kunde ist berechtigt, die vom Provider erarbeiteten kundenspezifischen Entwicklungen unbeschränkt intern für eigene Zwecke zu nutzen. Der Provider kann sie unter Einhaltung nachstehender Geheimhaltungspflichten kopieren, wiederverwenden, weiterentwickeln und/oder in irgendwelcher Form nutzen und verwerten.

 

5. GEHEIMHALTUNG/DATENSCHUTZ

Der Provider verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten Vorgänge, die vom Kunden explizit als vertraulich bezeichnet sind, und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, sofern dies für die Erfüllung dieses Vertrages nicht erforderlich ist. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe der Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers nötig ist. Arcavis AG ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu erwähnen und allgemeines über den Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und/oder Vertriebszwecke zu nutzen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Kundendaten vom Provider zur Erfüllung allfälliger gesetzlicher oder regulatorischer Auskunftspflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen offengelegt werden dürfen. Im Übrigen erklärt sich der Kunde mit der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Arcavis AG einverstanden. Arcavis AG publiziert die Datenschutzerklärung und sämtlich Änderungen hierzu auf ihrer Internetseite www.sequens.ch. Die aktuelle Datenschutzerklärung kann bei Ihrer Ansprechperson bei der Arcavis AG bezogen werden.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

6.1. Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit 

Der Provider ist bemüht, die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste von Arcavis sicherzustellen. Der Provider übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass die Software Arcavis und seine Serverplattform fehlerfrei sind, oder dass diese stets ohne Unterbruch genutzt werden können. Insbesondere ist der Provider berechtigt, den Zugriff auf das Arcavis Backoffice für Wartungsarbeiten auch ausserhalb vonvereinbarten Wartungsfenster auszusetzen. Der Kunde anerkennt demnach, dass Funktionsstörungen bei der erforderlichen Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, und dass eine ununterbrochene Verfügbarkeit aufgrund dessen nicht gewährleistet werden kann. Bei nicht vom bzw. durch den Provider vorgenommenen Veränderungen oder Eingriffen in die Software oder deren abhängigen Komponenten, bei Fehlbedienung sowie Änderung von Betriebs- und/oder Nutzungsbedingungen wird jegliche Haftung durch den Provider abgelehnt.. 

6.2. Mängelbehebung 

Bei Mängeln, welche dem Provider vom Kunden umgehend nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, ergreift der Provider innert einer den Umständen angemessenen Frist die zur Mängelbehebung erforderlichen angemessenen Massnahmen. Die Mängelbehebung ist für den Kunden ohne Kostenfolge, sofern der Provider dafür einzustehen hat, der Kunde den Mangel umgehend gemeldet hat und den Kunden sowie seine Hilfspersonen kein Verschulden trifft.

6.3. Haftung

Der Provider lehnt jegliche Haftung aus vorliegender Vertragsbeziehung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist (Art. 100 OR).

6.4. Höhere Gewalt

Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm und sonstige Naturkatastrophen, sowie andere vom Provider nicht zu vertretende Umstände. 

 

7. LAUFZEIT/KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG

Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und beginnt mit dem im Anhang geregeltem Aufschaltdatum. Er kann vom Kunden frühestens nach 3 Monaten, danach jederzeit auf den nächsten Zahlungstermin schriftlich beendet werden. Der Vertrag kann vom Provider jederzeit außerordentlich aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrags liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  1. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  2. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen  unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde.
  3. bei Nutzung der Vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste Rechtsvorschriften schuldhaft verletzt oder in Urheber- oder Schutzrechte eingreift 
  4. in einem der in Ziff. 2.5 genannten Bereiche tätig ist

 

8. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

8.1. Verrechnung

Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Vertragspartners mit Gegenforderungen des anderen Vertragspartners bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Vertragsinhalt

Dieser Vertrag und dessen Anhänge regelt die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern abschliessend und ersetzen die vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen.

9.2. Teilrichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

9.3. Gerichtsstand & Rechtswahl

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Arcavis AG. Dies ist zugleich Erfüllungsort sowie, für Kunden mit Domizil im Ausland, Betreibungsort. 

9.4. Änderungen

Dem Provider steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es dem Provider die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats zu kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen.