Bereit für die MWST-Anpassung 2024?

Mit dem Start ins neue Jahr treten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze in Kraft. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2024 und erfordern von Unternehmen einige Anpassungen und Vorbereitungen. In diesem Artikel erhaltet ihr einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte und erfahrt, wie Arcavis euch bei der Umstellung unterstützt.

 

Das sind die neuen MWST-Sätze ab 2024

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 %

Der Normalsatz erhöht sich von den aktuell 7,7 Prozent auf neu 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergung sowie der reduzierte Satz erhöhen sich jeweils um 0,1 Prozent auf 3,8 und 2,6 Prozent.

 

Welcher Steuersatz gilt wann?

Bis zum 31. Dezember 2023 gelten die aktuellen MWST-Sätze, ab dem 1. Januar 2024 die neuen. Wichtig: Das Rechnungs- oder Zahlungsdatum spielt bei der Wahl des MWST-Satzes keine Rolle. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei periodenübergreifenden Leistungen, wie Saisonabonnements oder Lizenzverträgen, die im Jahr 2023 erworben werden und auch im Jahr 2024 Leistungen beinhalten, wird der Rechnungsbetrag pro rata temporis auf den bisherigen und den neuen Steuersatz aufgeteilt.

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn der Zeitpunkt der Leistungserbringung unbekannt ist. Verkauft ein Kosmetikstudio beispielsweise am 1. November 2023 ein Abonnement für fünf Behandlungen, ist der Verkaufszeitpunkt entscheidend für den anwendbaren Steuersatz. Dies, weil der Kunde den Zeitpunkt der Leistungserbringung, in diesem Fall die kosmetische Behandlung, frei wählen kann. Die Behandlungen können entweder alle im Jahr 2023 genutzt oder erst im Verlauf des Jahres 2024 in Anspruch genommen werden.

 

Für Arcavis Kunden wird die MWST-Umstellung einfach & unkompliziert

✅ In Arcavis sind ab dem 1. Januar 2024 folgende MWST-Sätze automatisch angepasst:

  • auf Artikeln (inklusive Abonnemente)
  • auf Kassen (sofern fix hinterlegt)
  • auf Kassenbefehlen (falls eingerichtet, z.B. Takeaway/Inhouse)

 

💡An diese Punkte müsst ihr denken:

  • Macht im neuen Jahr 2024 eine Testbuchung und überprüft den Beleg, um sicherzustellen, dass die neuen MWST-Sätze korrekt übernommen wurden. Stellt beim Erstellen der Testbuchung sicher, dass die Kasse mit dem Internet verbunden ist.
  • Bevor ihr Buchungen für das neue Jahr exportiert, vergesst nicht, die MWST-Filter bei den Buchungssätzen für den Buchhaltungsexport anzupassen.
  • Falls ihr individuelle Extensions verwendet, müsst ihr die MWST-Sätze manuell aktualisieren.

 

Nahtlose Geschäftsabläufe trotz Mehrwertsteueranpassung

Arcavis Kunden müssen sich keine Sorgen um technische Details machen – wir haben uns bereits darum gekümmert. Dank der automatischen Integration der neuen Mehrwertsteuersätze laufen Geschäftsprozesse reibungslos weiter. Zusätzliche Informationen zur Steuersatzerhöhung findet ihr auf der offiziellen Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Ihr möchtet den vollen Umfang von Arcavis testen? Einfach hier euren kostenlosen Demozugang anfordern und loslegen 🚀

Fragen? Beantworten wir gern! Ihr erreicht uns telefonisch unter 031 333 09 00 oder per Mail an sales@arcavis.ch.